§ 137 StVG (weggefallen)

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 137 StVG (weggefallen) seit 01.01.1994 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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