Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Organe der Stadt sind:
1.
der Gemeinderat;
2.
der (die) Bürgermeister (Bürgermeisterin);
3.
der Stadtsenat (Verwaltungsausschuß);
4.
die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates;
5.
der Magistrat.
In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 StS 1992
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 StS 1992 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 StS 1992