Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 517 StPO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 517 StPO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 517 StPO