§ 56 StPEG 2004 Zeitliche Geltung

StPEG 2004 - Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Von dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tag an, das ist der 12. November 2004, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wiederverlaut-barten Text dieses Gesetzes, LGBl. Nr. 71/2004, gebunden.

In Kraft seit 12.11.2004 bis 31.12.9999
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