Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft.
In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 Stmk. ZG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 Stmk. ZG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 Stmk. ZG