Über die Zuweisung ist zwischen dem Dienstgeber und dem Rechtsträger eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten:
1. | Zweck der Zuweisung, | |||||||||
2. | Dauer der Zuweisung, | |||||||||
3. | ob und in welchem Ausmaß der Rechtsträger dem Dienstgeber die während der Zuweisung entstandenen Kosten aus den Aktivbezügen zu refundieren und einen Beitrag zur Deckung der Pensionskosten zu leisten hat. |
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