Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz ist in der wieder verlautbarten Fassung, LGBl. Nr. 105/1999, ab dem der Wiederverlautbarung folgenden Tag, das ist der 20. November 1999, anzuwenden.
In Kraft seit 20.11.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 Stmk. SA 1999
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Stmk. SA 1999 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 Stmk. SA 1999