§ 4 Stmk. KMG

Stmk. KMG - Steiermärkisches Kundmachungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Besondere Kundmachungsvorschriften in Bundesgesetzen und Landesgesetzen bleiben unberührt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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