Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landes- und Gemeindesanitätsdienstgesetz, LGBl. Nr. 58/1976, außer Kraft; die Regelungen des § 6 bleiben unberührt.
In Kraft seit 07.08.2003 bis 31.12.9999
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