§ 1 Stmk. GSG Geltungsbereich

Stmk. GSG - Steiermärkisches Gemeindesanitätsdienstgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für alle Gemeinden außer der Stadt Graz.

In Kraft seit 07.08.2003 bis 31.12.9999
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