Anl. 1 Stmk. GLG

Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

A) Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler

  1. 1.Ziffer einsDer Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang, Landesrat Amon, MBA, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrat Dr. Kornhäusl, Landesrätin Mag.a Lackner und Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.
  6. 6.Ziffer 6Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.
  7. 7.Ziffer 7Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport mit Ausnahme der Landesrat Amon, MBA und Landesrat Dr. Kornhäusl zugewiesenen Angelegenheiten.
  8. 8.Ziffer 8Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

1.

Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Mag. Drexler, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrätin Mag.a Lackner, Landeshauptmannstellvertreter Lang und Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

6.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

7.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

B) Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.
  5. 5.Ziffer 5Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

1.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

3.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1.

C) Landesrat Werner Amon, MBALandesrätin Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Europa und Internationales: Grundsatzarbeit – Beobachtung der Europäischen Integration sowie Analyse und Aufbereitung der Auswirkungen im Hinblick auf die Steiermark, Koordinierung von Aktivitäten der Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Integration, Angelegenheiten der Europakommunikation und Förderung des europäischen Bewusstseins im Rahmen von Europe Direct Steiermark, Angelegenheiten der Steirischen Vertretung in Brüssel, Zwischenstaatliche bzw. interregionale Angelegenheiten, insbesondere Zusammenarbeit mit Nachbarländern bzw. Regionen außerhalb Österreichs, Angelegenheiten der Alpen-Adria-Allianz, Wahrnehmung der Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Begutachtung von Entwürfen für Rechtsvorschriften der Europäischen Union, Angelegenheiten der AuslandssteirerInnen, Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbundes, Förderung an den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des Europäischen Fremdsprachenzentrums (ECML).

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferentin im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 4.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

D) Landesrat Mag. Christopher Drexler

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport.

E) Landesrätin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2, hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.

2.

(Anm.: entfallen)

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

EF) Landesrätin Mag.a Doris Kampus

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.

F) Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer eins und Ziffer 3,
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Steiermärkisches Landessportgesetz, Steiermärkisches Sportstättenschutzgesetz, Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz, Steiermärkisches Schischulgesetz: Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Sportförderungen: fachliche Beurteilung und Abwicklung, Angelegenheiten der Landessportorganisation, Angelegenheiten der Sportland Steiermark GmbH, Nordisches Ausbildungszentrum Eisenerz, Internationales Nordisches Leistungszentrum Ramsau am Dachstein, Verein Schihandelsschule Schladming, Aus- und Fortbildung im Bereich des Sports, Nationale Anti-Doping Agentur Austria, Schulsport: schulsportbezogene Projekte und Veranstaltungen.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.
  6. 6.Ziffer 6Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

G) Landesrätin Mag.a Ursula Lackner

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Mag. Drexler, Landesrat Dr. Kornhäusl, Landesrätin Schmiedtbauer und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Schützenhöfer, Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Seitinger und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

H) Landesrätin Simone SchmiedtbauerLandesrat Johann Seitinger

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 3,
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft die Angelegenheiten der Jugend, Steiermärkisches Jugendgesetz, Geschäftsstelle der Stmk. Kinder- und Jugendanwaltschaft, Angelegenheiten der Familien und Generationen, soweit nicht die Abteilung Soziales, Arbeit und Integration zuständig ist, Familienpass, Kinderferienaktionen, Angelegenheiten der Frauen und des Gender-Mainstreamings.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege das Veterinärrecht: Veterinärwesen, insbesondere Tiergesundheitsgesetz (Animal Health Law), Tierarzneimittelkontrollgesetz, Tierärztegesetz, Tiermaterialiengesetz, Tierseuchengesetz, Zoonosengesetz: Rechtssachen; Lebensmittelrecht: LMSVG (eingeschränkt auf Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandskontrollen bei lebenden und geschlachteten Tieren, Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungs- sowie Wildbearbeitungs- und Milcherzeugungsbetrieben), Fleischuntersuchungsgebührengesetz: Rechtssachen; Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiergesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen): fachliche Angelegenheiten; Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandskontrollen bei lebenden und geschlachteten Tieren, Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungs- sowie Wildbearbeitungs- und Milcherzeugungsbetrieben: fachliche Angelegenheiten; Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen; Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungskasse und der Transportbeschaukasse.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  6. 6.Ziffer 6Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.
  7. 7.Ziffer 7Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiegesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten): Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen: fachliche Angelegenheiten, Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen, Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungs-Ausgleichskasse und der Transportbeschaukasse.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

4.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

5.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015, LGBl. Nr. 56/2016, LGBl. Nr. 37/2017, LGBl. Nr. 46/2017, LGBl. Nr. 60/2017, LGBl. Nr. 96/2018, LGBl. Nr. 51/2019, LGBl. Nr. 110/2019, LGBl. Nr. 14/2020, LGBl. Nr. 129/2020, LGBl. Nr. 93/2021, LGBl. Nr. 52/2022, LGBl. Nr. 89/2022, LGBl. Nr. 65/2023, LGBl. Nr. 95/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2015,, Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2016,, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 60 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2021,, Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2023,, Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2023,

Stand vor dem 30.01.2024

In Kraft vom 17.10.2023 bis 30.01.2024
Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

A) Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler

  1. 1.Ziffer einsDer Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang, Landesrat Amon, MBA, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrat Dr. Kornhäusl, Landesrätin Mag.a Lackner und Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.
  6. 6.Ziffer 6Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.
  7. 7.Ziffer 7Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport mit Ausnahme der Landesrat Amon, MBA und Landesrat Dr. Kornhäusl zugewiesenen Angelegenheiten.
  8. 8.Ziffer 8Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

1.

Der Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Organisation und Informationstechnik.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Zentrale Dienste.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Mag. Drexler, Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag.a Kampus, Landesrätin Mag.a Lackner, Landeshauptmannstellvertreter Lang und Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

6.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreter Lang.

7.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

B) Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.
  5. 5.Ziffer 5Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

1.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH, Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Aufsichtsangelegenheiten, Gesamtbericht über alle vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen gemäß der Beteiligungsrichtlinie jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau jeweils für Gemeindeverbände mit überwiegend industrieller Struktur und Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern, Bedarfszuweisungen der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen. Für Gemeinden mit nicht SPÖ-Bürgermeistern die Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, sonstige Aufsichtsmaßnahmen (Erledigungen von Beschwerden, Verordnungsprüfungen), soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind. Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich – Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes (Gemeindestraßen, öffentliche Interessentenwege und Privatwege): Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

3.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung das Tiertransportwesen, Tierversuchswesen, Tierschutz: Rechtssachen, die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes/der Tierschutzombudsfrau.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Verkehr und Landeshochbau.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1.

C) Landesrat Werner Amon, MBALandesrätin Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Europa und Internationales: Grundsatzarbeit – Beobachtung der Europäischen Integration sowie Analyse und Aufbereitung der Auswirkungen im Hinblick auf die Steiermark, Koordinierung von Aktivitäten der Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Integration, Angelegenheiten der Europakommunikation und Förderung des europäischen Bewusstseins im Rahmen von Europe Direct Steiermark, Angelegenheiten der Steirischen Vertretung in Brüssel, Zwischenstaatliche bzw. interregionale Angelegenheiten, insbesondere Zusammenarbeit mit Nachbarländern bzw. Regionen außerhalb Österreichs, Angelegenheiten der Alpen-Adria-Allianz, Wahrnehmung der Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Begutachtung von Entwürfen für Rechtsvorschriften der Europäischen Union, Angelegenheiten der AuslandssteirerInnen, Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbundes, Förderung an den Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des Europäischen Fremdsprachenzentrums (ECML).

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Zentralstelle (Institut) für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferentin im Korreferat mit Landeshauptmann Schützenhöfer.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 4.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

5.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

D) Landesrat Mag. Christopher Drexler

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Personal.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport.

E) Landesrätin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2, hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.

2.

(Anm.: entfallen)

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Lackner.

EF) Landesrätin Mag.a Doris Kampus

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.

F) Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen, insbesondere Rettungsdienstgesetz sowie Hubschrauberrettungsdienst, Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmann Mag. Drexler.
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 1 und Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer eins und Ziffer 3,
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten. Die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Kultur, Europa, Sport Steiermärkisches Landessportgesetz, Steiermärkisches Sportstättenschutzgesetz, Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz, Steiermärkisches Schischulgesetz: Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Sportförderungen: fachliche Beurteilung und Abwicklung, Angelegenheiten der Landessportorganisation, Angelegenheiten der Sportland Steiermark GmbH, Nordisches Ausbildungszentrum Eisenerz, Internationales Nordisches Leistungszentrum Ramsau am Dachstein, Verein Schihandelsschule Schladming, Aus- und Fortbildung im Bereich des Sports, Nationale Anti-Doping Agentur Austria, Schulsport: schulsportbezogene Projekte und Veranstaltungen.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Kampus.
  6. 6.Ziffer 6Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes für Berufe im Behinderten- und im Kinder- und Jugendhilfebereich im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration. Die Angelegenheiten der Kostentragungsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz jedoch als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß.

G) Landesrätin Mag.a Ursula Lackner

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Mag. Drexler, Landesrat Dr. Kornhäusl, Landesrätin Schmiedtbauer und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Schützenhöfer, Landesrätin Mag.a Dr.in Bogner-Strauß, Landesrat Seitinger und Landeshauptmannstellvertreter Lang zugewiesenen Angelegenheiten.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrat Seitinger zugewiesenen Angelegenheiten.

4.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrätin MMag.a Eibinger-Miedl.

H) Landesrätin Simone SchmiedtbauerLandesrat Johann Seitinger

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 3,
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft die Angelegenheiten der Jugend, Steiermärkisches Jugendgesetz, Geschäftsstelle der Stmk. Kinder- und Jugendanwaltschaft, Angelegenheiten der Familien und Generationen, soweit nicht die Abteilung Soziales, Arbeit und Integration zuständig ist, Familienpass, Kinderferienaktionen, Angelegenheiten der Frauen und des Gender-Mainstreamings.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege das Veterinärrecht: Veterinärwesen, insbesondere Tiergesundheitsgesetz (Animal Health Law), Tierarzneimittelkontrollgesetz, Tierärztegesetz, Tiermaterialiengesetz, Tierseuchengesetz, Zoonosengesetz: Rechtssachen; Lebensmittelrecht: LMSVG (eingeschränkt auf Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandskontrollen bei lebenden und geschlachteten Tieren, Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungs- sowie Wildbearbeitungs- und Milcherzeugungsbetrieben), Fleischuntersuchungsgebührengesetz: Rechtssachen; Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiergesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen): fachliche Angelegenheiten; Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandskontrollen bei lebenden und geschlachteten Tieren, Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungs- sowie Wildbearbeitungs- und Milcherzeugungsbetrieben: fachliche Angelegenheiten; Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen; Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungskasse und der Transportbeschaukasse.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  6. 6.Ziffer 6Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.
  7. 7.Ziffer 7Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

1.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Verfassung und Inneres die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.

2.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Gesundheit und Pflege die Angelegenheiten der Landesveterinärdirektion, Veterinärwesen (Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung, Tiegesundheitswesen, Tierarzneimittelwesen, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten): Rechtssachen und fachliche Angelegenheiten, Tierzucht, Futtermittelwesen, Tiergesundheitsdienst, Tierversuchswesen, Tierschutz, Tiertransportwesen: fachliche Angelegenheiten, Fachaufsicht über AmtstierärztInnen und LandesbezirkstierärztInnen, Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungs-Ausgleichskasse und der Transportbeschaukasse.

3.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

4.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

5.

Der Geschäftsbereich der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.

6.

Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Energie, Wohnbau, Technik die Förderung der Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen in Gruppen und Maßnahmen, die der Errichtung von Eigenheimen gleichgestellt sind, Förderung der Wohnhaussanierung, Förderung der Hausstandsgründung von Jungfamilien, Förderung der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen, Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen („Wohnbauscheck“), Förderung der Wohnbauforschung, sonstige Angelegenheiten der Wohnbauförderung, Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau – Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler inklusive der bautechnischen und planerischen Begleitung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015, LGBl. Nr. 56/2016, LGBl. Nr. 37/2017, LGBl. Nr. 46/2017, LGBl. Nr. 60/2017, LGBl. Nr. 96/2018, LGBl. Nr. 51/2019, LGBl. Nr. 110/2019, LGBl. Nr. 14/2020, LGBl. Nr. 129/2020, LGBl. Nr. 93/2021, LGBl. Nr. 52/2022, LGBl. Nr. 89/2022, LGBl. Nr. 65/2023, LGBl. Nr. 95/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2015,, Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2016,, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 60 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2021,, Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2023,, Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2023,

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