§ 51 Stmk. DSV

Stmk. DSV - Steiermärkische land und forstwirtschaftliche Dienstnehmerschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Verordnungen des k. k. Statthalters in Steiermark vom 6. Jänner 1908, LGuVBl. Nr. 2, betreffend die Verhütung von Unfällen im landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe, und vom 14. März 1913, LGuVBl. Nr. 16, betreffend die Verhütung von Unfällen bei oberirdisch betriebenen, landwirtschaftlichen Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben, außer Kraft.

In Kraft seit 26.07.1972 bis 31.12.9999
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