§ 33 StJG 2013 Außerkrafttreten

StJG 2013 - Steiermärkisches Jugendgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Steiermärkische Jugendschutzgesetz – StJSchG, LGBl. Nr. 80/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 76/2005;

2.

das Steiermärkische Jugendförderungsgesetz 2004, LGBl. Nr. 32/2004.

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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