Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft.
(2) Wird in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neue Bestimmungen wirksam werden, so sind diese Verweisungen auf die entsprechenden neuen Bestimmungen zu beziehen.
In Kraft seit 01.10.1993 bis 31.12.9999
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