A. Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2004, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Es folgen die Änderungen.)
B. Dieser Artikel tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
C. Die durch lit. A dieses Artikels geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.
0 Kommentare zu Art. 1 StGB