Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 204 StGB (Strafgesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 204 StGB (weggefallen)
StGB - Strafgesetzbuch
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 204 StGB
seit 01.07.1989 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.1989 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 204 StGB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 204 StGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
50
Entscheidungen zu § 204 StGB
Entscheidungen zu § 204 StGB
Entscheidungen des OGH
(09/1905)
20
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
23
Entscheidungen zu § 204 Abs. 1 StGB
Entscheidungen des OGH
(09/1905)
7
0
Diskussionen zu § 204 StGB
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 204 StGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGB
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 194 StGB Verbotene Adoptionsvermittlung
§ 195 StGB Kindesentziehung
§ 196 StGB Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungshilfen
§ 197 StGB (weggefallen)
§ 198 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht
§ 199 StGB Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung
§ 200 StGB Unterschiebung eines Kindes
§ 201 StGB Vergewaltigung
§ 202 StGB Geschlechtliche Nötigung
§ 203 StGB (weggefallen)
§ 204 StGB (weggefallen)
§ 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
§ 205a StGB Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
§ 207 StGB Sexueller Mißbrauch von Unmündigen
§ 207a StGB Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen
§ 207b StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 208 StGB Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
§ 208a StGB Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
§ 209 StGB (weggefallen)
§ 210 StGB (weggefallen)
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 203 StGB
§ 205 StGB
0 Kommentare zu § 204 StGB