§ 21 StFanlVO 2016 Außerkrafttreten

StFanlVO 2016 - Steiermärkische Feuerungsanlagenverordnung – StFanlVO 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Feuerungsanlagenverordnung, LGBl. Nr. 108/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2011 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2019

In Kraft seit 04.04.2019 bis 31.12.9999
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