§ 21 StFanlVO 2016 Außerkrafttreten

Steiermärkische Feuerungsanlagenverordnung – StFanlVO 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.04.2019 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische FeuerungsanlagenverordungFeuerungsanlagenverordnung, LGBl. Nr. 108/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2011 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2019

Stand vor dem 03.04.2019

In Kraft vom 01.07.2016 bis 03.04.2019

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische FeuerungsanlagenverordungFeuerungsanlagenverordnung, LGBl. Nr. 108/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2011 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2019

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