§ 15 StDWG

StDWG - Steiermärkisches Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1024 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 12/2022

In Kraft seit 29.01.2022 bis 31.12.9999
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