Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz betreffend die Bestandverträge über Grundstücke, die als Spiel-, Sport- oder Turnplätze in gemeinnütziger Weise verwendet werden (Spielplatzschutzgesetz), StGBl. Nr. 334/1920, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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