Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.12.2024
Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (§ 5) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.
In Kraft seit 21.04.2007 bis 31.12.9999
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