§ 9 SperrGG 2002

SperrGG 2002 - Sperrgebietsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Landesverteidigung betraut.

In Kraft seit 01.12.2019 bis 31.12.9999
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