Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 (SKAG) Fundstelle

SKAG - Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 15.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 90/2024
  3. § 0 gültig von 01.11.2023 bis 14.11.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 69/2023
  4. § 0 gültig von 18.11.2020 bis 31.10.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 112/2020
  5. § 0 gültig von 01.12.2019 bis 17.11.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 66/2019
  6. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 30.11.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  7. § 0 gültig von 04.04.2018 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 43/2018
  8. § 0 gültig von 08.02.2018 bis 03.04.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 25/2018
  9. § 0 gültig von 01.08.2017 bis 07.02.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 51/2017
  10. § 0 gültig von 01.03.2016 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 16/2016
  11. § 0 gültig von 01.01.2013 bis 29.02.2016 zuletzt geändert durch LGBl Nr 96/2012
  12. § 0 gültig von 01.11.2012 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch LGBl Nr 81/2012
  13. § 0 gültig von 01.06.2011 bis 31.10.2012 zuletzt geändert durch LGBl Nr 50/2011
  14. § 0 gültig von 01.01.2011 bis 31.05.2011 zuletzt geändert durch LGBl Nr 91/2010
  15. § 0 gültig von 01.01.2006 bis 01.01.2006 zuletzt geändert durch LGBl Nr 2/2002
  16. § 0 gültig von 26.02.2000 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch LGBl Nr 2/2002

1. Abschnitt

Begriffsbestimmungen und grundlegende organisatorische Vorgaben

         § 1      Begriffsbestimmungen ‚Krankenanstalten‘ und ‚Universität‘

         § 2      Einteilung der Krankenanstalten

         § 2a    Allgemeinde Krankenanstalten

         § 2b    Fachrichtungsbezogene Organisationsformen

         § 2c    Referenzzentren

         § 2d    Entnahmeeinheiten und Transplantationszentren

         § 3      Notkrankenanstalten

         § 4      Gesundheitsplanung auf Landesebene

         § 4a    Datenverarbeitung

2. Abschnitt

Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten

1. Unterabschnitt

Bewilligungen und andere behördliche Maßnahmen

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten

         § 5      Errichtungs- und Betriebsbewilligung für Krankenanstalten

         § 6      Persönliche Voraussetzungen

2. Teil

Errichtung und Betrieb bettenführender Krankenanstalten

         § 7      Sachliche Voraussetzungen

         § 8      Antrag auf Errichtungsbewilligung

         § 9      Parteien im Verfahren, Einholung von Stellungnahmen

         § 10    Errichtungsbewilligung

         § 10a   Vorabfeststellung des Bedarfs

         § 11    Errichtung einer bettenführenden Krankenanstalt durch einen Krankenversicherungsträger

         § 12    Betriebsbewilligung

3. Teil

Errichtung und Betrieb selbstständiger Ambulatorien

         § 12a   Sachliche Voraussetzungen

         § 12b   Antrag auf Errichtungsbewilligung

         § 12c   Parteien im Verfahren, Einholung von Stellungnahmen

         § 12d   Errichtungsbewilligung

         § 12e   Vorabfeststellung der wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebotes

         § 12f   Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums durch einen Krankenversicherungsträger

         § 12g   Betriebsbewilligung

         § 12h   Besondere Bestimmungen für Primärversorgungseinheiten

4. Teil

Weitere behördliche Maßnahmen

         § 13    Zurücknahme oder Abänderung von Errichtungs- oder Betriebsbewilligungen

         § 14    Veränderung der Krankenanstalt

         § 15    Verpachtung, Übertragung und Änderung der Bezeichnung einer Krankenanstalt

         § 16    Ordinationen in Krankenanstalten

         § 17    Sperre von Krankenanstalten

         § 18    Vorsorge bei Sperre und Einstellung des Betriebes von Krankenanstalten

         § 19    Mitteilungspflichten

2. Unterabschnitt

Bestimmungen über den Betrieb von Krankenanstalten

         § 20    Anstaltsordnung

         § 20a   Haftpflichtversicherung

         § 21    Patientenrechte

         § 21a   Führung von Wartelisten

         § 22    Salzburger Patientenvertretung

         § 23    Psychologische Betreuung, psychotherapeutische Versorgung

         § 24    Ärztlicher Dienst

         § 24a   Zahnärztlicher Dienst

         § 25    Pflegedienst

         § 26    Supervision

         § 27    Erste Hilfe und ärztliche Behandlung der Patienten

         § 28    Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragter, Hygienefachkraft und Hygieneteam

         § 29    Technischer Sicherheitsbeauftragter

         § 30    Ethikkommission

         § 30a   Kinder- und Opferschutzgruppen

         § 31    Personalplanung

         § 32    Fortbildung des nichtärztlichen Personals

         § 33    Qualitätssicherung, Qualitätssicherungskommission

         § 34    Verschwiegenheitspflicht

         § 34a   Datenschutz

         § 35    Aufnahmebücher, Krankengeschichten und sonstige Vormerkungen

         § 36    Wirtschaftsführung

         § 37    Wirtschaftsaufsicht

         § 38    Werbebeschränkung

         § 39    Ärzteausbildung

3. Abschnitt

Öffentliche Krankenanstalten

1. Unterabschnitt

Allgemeines

         § 40    Begriffsbestimmung

         § 41    Voraussetzungen für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

         § 42    Gemeinnützigkeit einer Krankenanstalt

         § 43    Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

         § 44    Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes

         § 45    Verlautbarungen über das Öffentlichkeitsrecht

         § 46    Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege

         § 47    Betriebsunterbrechung und Auflassung

         § 48    Enteignung

         § 49    Angliederungsverträge

         § 49a   Staatsgrenzen überschreitende dislozierte Führung von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten

         § 50    Anstaltsambulatorien

         § 51    Arzneimittelvorrat

         § 51a   Arzneimittelkommission

         § 51b   Blutdepot

         § 51c   Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch

         § 52    Öffentliche Stellenausschreibung

         § 53    Gebührenklassen

         § 54    Aufnahme der Patienten

         § 55    Aufnahme von nicht anstaltsbedürftigen Personen

         § 56    Entlassung von Patienten

         § 57    Leichenöffnung (Obduktion)

         § 58    Blutabnahme im Dienste der Straßenpolizei

2. Unterabschnitt

Leistungsabgeltung

         § 59    Abgeltung der Leistungen der Krankenanstalten

         § 60    Pflegegebühren und LKF-Gebühren

         § 61    Sonderentgelte und Sondergebühren

         § 62    Kostenbeiträge

         § 63    Ermittlung der Pflegegebühr bzw des Eurowertes je LKF-Punkt und der Sondergebühren

         § 64    Festsetzung der Pflegegebühr bzw des Eurowertes je LKF-Punkt und der Sondergebühren

         § 64a   Ambulanz-Nebengebühr

         § 65    Verpflichtung zur Tragung der Pflegegebühren bzw der LKF-Gebühren und der Sondergebühren

         § 66    Gebührenrechnung

         § 67    Hereinbringung rückständiger Gebühren

         § 68    Pflegegebühren oder LKF-Gebühren für ausländische Staatsangehörige

         § 69    Überwachungsrecht der Träger öffentlicher Fürsorge

         § 70    Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel

3. Unterabschnitt

Besondere Bestimmungen für Abteilungen für
Psychiatrie in öffentlichen Krankenanstalten
und für öffentliche Sonderkrankenanstalten
für Psychiatrie

         § 71    Aufnahme psychisch Kranker

         § 72    Arten der Führung

         § 73    Sonstige Beschränkungen

         § 74    Anstaltsordnung

         § 75    Aufzeichnungen

         § 76    Ärztliche Leitung

         § 77    Pflegegebühren

         § 78    Aufnahme und Entlassung von Patienten

4. Unterabschnitt

Besondere Bestimmungen für militärische Krankenanstalten

         § 78a   Errichtung und Betrieb

         § 78b   Abweichungen von krankenanstaltenrechtlichen Bestimmungen

4. Abschnitt

Private Krankenanstalten

         § 79    Allgemeines

         § 80    Errichtung und Betrieb privater Krankenanstalten

         § 81    Fortbetriebsrecht

5. Abschnitt

Beziehungen der Rechtsträger der
Krankenanstalten zu den Sozialversicherungsträgern

         § 82    Beziehungen zu Fondskrankenanstalten

         § 83    Einhebung von Kostenbeiträgen

         § 84    Informationsrechte

         § 85    Ausschluss sonstiger Gegenleistungsansprüche

         § 86    Stellung des SAGES als Versicherungsträger

         § 87    Pflegegebühren für Befundaufnahme oder Begutachtung; Verträge zwischen Krankenanstaltenträger und Sozialversicherungsträger

         § 88    Schiedskommission

         § 89    Beziehungen zu anderen Krankenanstalten

         § 90    Versicherungsträger

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen über die Leistungsabgeltung

         § 91    Krankenanstaltspflege von entschädigungsberechtigten Personen im Sinn des Heeresentschädigungsgesetzes

         § 92    Verträge mit Trägern von Krankenfürsorgeeinrichtungen

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 93    Strafbestimmungen

         § 94    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 95    Übergangsbestimmungen

         § 96    Umsetzungshinweis

         § 97ff  Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 15.11.2024 bis 31.12.9999
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