8.Ziffer 8von sonstigen Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden;
9.Ziffer 9der Gruppierung Ustascha;
10.Ziffer 10der Gruppierung Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ);
11.Ziffer 11der Gruppierung Die Österreicher (DO5);
15.Ziffer 15von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 14 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Ziffer eins bis 14 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.
In Kraft seit 28.07.2021 bis 31.12.9999
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