Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 103/2014 (NR: GP XXV RV 346AB 412S. 53. BR: AB 9291S. 837.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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