Die Ausbildungseinrichtung hat den Antrag auf Anerkennung der Fachausbildung bei der Steiermärkischen Landesregierung einzubringen. Folgende Unterlagen sind anzuschließen:
1. | ein Ausbildungsplan, der die einzelnen Ausbildungsgegenstände samt Zahl der vorgesehenen Unterrichtseinheiten und bei blockweiser Ausbildung auch die zeitliche Einteilung enthalten muss, | |||||||||
2. | allgemeine Angaben über die organisatorische und fachliche Qualifikation der Ausbildungsleiter(innen) und über die fachliche Qualifikation der vorgesehenen Lehrkräfte, | |||||||||
3. | zweckentsprechende Angaben über die Ausstattung und Lehrmittel der Einrichtung, | |||||||||
4. | Angaben über die Organisation, den Ablauf und Inhalt der Prüfungen. |
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