§ 5 SFK-VO Antrag auf Anerkennung

SFK-VO - Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Ausbildungseinrichtung hat den Antrag auf Anerkennung der Fachausbildung bei der Steiermärkischen Landesregierung einzubringen. Folgende Unterlagen sind anzuschließen:

1.

ein Ausbildungsplan, der die einzelnen Ausbildungsgegenstände samt Zahl der vorgesehenen Unterrichtseinheiten und bei blockweiser Ausbildung auch die zeitliche Einteilung enthalten muss,

2.

allgemeine Angaben über die organisatorische und fachliche Qualifikation der Ausbildungsleiter(innen) und über die fachliche Qualifikation der vorgesehenen Lehrkräfte,

3.

zweckentsprechende Angaben über die Ausstattung und Lehrmittel der Einrichtung,

4.

Angaben über die Organisation, den Ablauf und Inhalt der Prüfungen.

In Kraft seit 10.08.2002 bis 31.12.9999
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