Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Der Scheck enthält:
1.Ziffer einsdie Bezeichnung als Scheck im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
2.Ziffer 2die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
3.Ziffer 3den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
4.Ziffer 4die Angabe des Zahlungsortes;
5.Ziffer 5die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
6.Ziffer 6die Unterschrift des Ausstellers.
In Kraft seit 01.05.1955 bis 31.12.9999
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