Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Bei Taxifahrzeugen, die mit einer an eine Funkzentrale angeschlossenen Funkeinrichtung ausgestattet sind, muss ein Alarmsystem vorhanden sein, dessen Auslösung in der Funkzentrale erkennbar ist.
In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
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