Salzburger Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung 2016 (Sbg. PSGÜV 2016) Fundstelle

Sbg. PSGÜV 2016 - Salzburger Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. November 2016 über den Einsatz und die regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Pflanzenschutzgeräten (Salzburger Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung 2016 – S.PSGÜV 2016)
StF: LGBl Nr 94/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 Abs 1 Z 2 des Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetzes 2014 – S.PMG 2014, LGBl Nr 102/2013, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Ziele, Anwendungsbereich, Einsatz von Pflanzenschutzgeräten

              

§ 1

Ziele und Anwendungsbereich

§ 2

Einsatz von Pflanzenschutzgeräten

 

2. Abschnitt

Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten

              

§ 3

Überprüfungspflichtige Pflanzenschutzgeräte

§ 4

Überprüfungsintervalle

§ 5

Anforderungen an die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten

§ 6

Bescheinigung der Überprüfung durch Prüfbericht und Prüfplakette

§ 7

Gleichwertige Bescheinigungen

§ 8

Autorisierung von Werkstätten

§ 9

Autorisierung von in anderen Bundesländern zur Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten befugten Einrichtungen

 

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

              

§ 10

Verweisungen auf Bundesrecht

§ 11

Umsetzungshinweis

§ 12

Hinweis auf Notifikationsverfahren

§ 13

In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung

 

Anlage 1

Prüfanleitung für die Durchführung der Überprüfung gemäß § 5 Abs 1 S.PSGÜV 2016

Anlage 2

ÖNORMEN für die Durchführung der Überprüfung gemäß § 5 Abs 1 S.PSGÜV 2016

Anlage 3

Prüfplakette gemäß § 6 Abs 3 S.PSGÜV 2016

In Kraft seit 25.11.2016 bis 31.12.9999
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