Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) Fundstelle

Sbg. GBG - Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 59/2024
  3. § 0 gültig von 04.04.2020 bis 31.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 38/2020
  4. § 0 gültig von 01.02.2018 bis 03.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 1/2018
  5. § 0 gültig von 01.08.2017 bis 31.01.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 54/2017
  6. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 49/2016
  7. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 30.06.2016 zuletzt geändert durch LGBl Nr 94/2015
  8. § 0 gültig von 01.05.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 66/2011

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Verbot der Diskriminierung

§ 5

Auswahlkriterien

§ 6

Ausnahmen

§ 7

.Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a

Einkommensberichte des Landes

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a

Benachteiligungsverbot

§ 10

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11

Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a

Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13

Festsetzung des Entgelts

§ 14

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16

Beruflicher Aufstieg

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 20

Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21

Frauenförderungsgebot

§ 22

Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23

Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24

Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25

Beruflicher Aufstieg

§ 26

Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27

Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28

Verbot der Diskriminierung

§ 29

Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30

Einteilung

§ 31

Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32

Verschwiegenheitspflicht

§ 33

Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35

Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36

Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37

Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 40

Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

§ 40a

Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b

Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41

Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42

Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43

Anwendbares Recht

§ 44

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45

Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46

Anwendbares Recht

§ 47

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48

Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49

Eigener Wirkungsbereich

§ 50

Sozialer Dialog

§ 51

Umsetzungshinweis

§ 52

Übergangsbestimmungen

§ 53

In- und Außerkrafttreten

§ 54

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

8. Teil

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise

(COVID-19)

§ 55

 

In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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