Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die §§ 6 Abs. 2, 24 und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 treten mit 28. Dezember 2009 in Kraft.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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