Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Fonds eine "Salzburger Landesstelle für Brandverhütung" einzurichten und zu erhalten.
In Kraft seit 03.03.1975 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 Sbg. BVFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 Sbg. BVFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 Sbg. BVFG