Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Richter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die gemäß Artikel 86 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ernannten Organe.
In Kraft seit 31.12.2003 bis 09.10.2024
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