Art. 6 RStDG (weggefallen)

RStDG - Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Art. 6 RStDG seit 24.05.2018 weggefallen.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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