§ 19 RL-KG Evaluierung

RL-KG - Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Bundesminister für Finanzen hat das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz spätestens bis zum 31. Dezember 2015 zu evaluieren.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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