Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz regelt
1.
Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze und
2.
das Böllerschießen.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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