Polizeikooperationsgesetz (PolKG) Fundstelle

PolKG - Polizeikooperationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  3. § 0 gültig von 18.07.2017 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2017
  4. § 0 gültig von 01.10.1997 bis 17.07.2017

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Amtshilfe

1. Abschnitt
Leisten von Amtshilfe

§ 3

Aufgabe

§ 4

Zuständigkeit

§ 5

Aufgabenerfüllung

2. Abschnitt
Inanspruchnahme von Amtshilfe

§ 6

Grundsatz

§ 7

Verfahren

3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 8

Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten

§ 8a.

Teilnahme an internationalen Datenverarbeitungen

§ 9.

Verarbeitungsbeschränkung

(Anm.:

§ 10 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2018)

§ 11

Protokollierung

§ 12

Verfahren zur Auskunftserteilung

§ 13

Erklärung zur Sicherheitsorganisation

3. Hauptstück
Einschreiten der Sicherheitsbehörden im Ausland und ausländischer Sicherheitsbehörden im Bundesgebiet

§ 14

Allgemeine Voraussetzungen

§ 15

Einschreiten auf fremdem Hoheitsgebiet

§ 16

Einschreiten von Organen ausländischer Sicherheitsbehörden im Bundesgebiet

§ 17

Besonderer Rechtsschutz

4. Hauptstück

§ 18

Ermächtigung zum Abschluß zwischenstaatlicher Vereinbarungen

5. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 19

Verweisungen

§ 20

Inkrafttreten

§ 21

Außerkrafttreten

§ 22

Vollziehung

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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