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Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Inneres betreffend Form und Inhaltüber die Gestaltung der Reisepässe und PaßersätzePassersätze (Passverordnung - PassV)
StF: BGBl. Nr. 861/1995
Änderung
BGBl. Nr. 708/1996BGBl. II Nr. 45/2010
BGBl. II Nr. 380/1997BGBl. II Nr. 444/2011
BGBl. II Nr. 6/2002BGBl. II Nr. 450/2012
BGBl. II Nr. 497/2004BGBl. II Nr. 42/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Paßgesetz 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 507/1995, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates und - hinsichtlich des § 4 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten - verordnet:
Anmerkung
Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 14.6.2006 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 222/2006). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Inneres betreffend Form und Inhaltüber die Gestaltung der Reisepässe und PaßersätzePassersätze (Passverordnung - PassV)
StF: BGBl. Nr. 861/1995
Änderung
BGBl. Nr. 708/1996BGBl. II Nr. 45/2010
BGBl. II Nr. 380/1997BGBl. II Nr. 444/2011
BGBl. II Nr. 6/2002BGBl. II Nr. 450/2012
BGBl. II Nr. 497/2004BGBl. II Nr. 42/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Paßgesetz 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 507/1995, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates und - hinsichtlich des § 4 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten - verordnet:
Anmerkung
Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 14.6.2006 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 222/2006). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.