Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.01.2025
Die Leiterin bzw. der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich hat bei den Sitzungen des Monitoringausschusses den Vorsitz. Sie bzw. er ist auch zur Vertretung nach außen befugt.
In Kraft seit 27.05.2015 bis 31.12.9999
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