§ 6 Oö. VGGB

Oö. VGGB - Verordnung betreffend die Geschäfts- und Gebarungsordnung des Oö. Brandverhütungsfonds

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 6

Inkrafttretensbestimmungen

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäfts- und Gebarungsordnung des O.ö. Brandverhütungsfonds, LGBl. Nr. 11/1953, außer Kraft.

In Kraft seit 01.11.1996 bis 31.12.9999
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