Buchhaltung
Die Brandverhütungsstelle für Oberösterreich, reg.Gen.m.b.H., Linz, der die Verwaltung des Brandverhütungsfonds obliegt (§ 1 Z. 3 der O.ö. Feuerpolizeiverordnung), hat für die ordnungsgemäße Führung der Gebarung des O.ö. Brandverhütungsfonds eine den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechende Buchhaltung einzurichten und zu führen.
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