V Festlegung von besonderen Verwaltungsabgaben f. bestimmte Leistungen u. Verfahren nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. VFVLVB 2013) Fundstelle

Oö. VFVLVB 2013 - V Festlegung von besonderen Verwaltungsabgaben f. bestimmte Leistungen u. Verfahren nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festlegung von besonderen Verwaltungsabgaben für bestimmte Leistungen und Verfahren nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013

StF: LGBl.Nr. 105/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 84 des Oö. Bautechnikgesetzes 2013, LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 89/2014, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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