(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Tierkörperverwertungsverordnung 2002, LGBl. Nr. 7/2002, in der Fassung LGBl. Nr. 34/2004, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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