§ 5 Oö. SV 2002

Oö. SV 2002 - Oö. Sperrzeiten-Verordnung 2002

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2024

§ 5

Schlussbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sperrzeiten-Verordnung 1978, LGBl. Nr. 73/1977, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 19/1993, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 Oö. SV 2002


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 Oö. SV 2002 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 Oö. SV 2002


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 Oö. SV 2002


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 Oö. SV 2002 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. SV 2002 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 Oö. SV 2002
Oö. Sperrzeiten-Verordnung 2002 (Oö. SV 2002) Fundstelle