Art. 4 Oö. SSWG 1970

Oö. SSWG 1970 - Oö. Starkstromwegegesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Artikel IV

Inkrafttreten

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 20/1999)

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 19. Februar 1999 in Kraft.

 

(2) Mit Inkrafttreten dieses Landesgesetzes tritt das Gesetz vom 16. April 1982, mit dem Angelegenheiten des Elektrizitätswesens geregelt werden (Oö. Elektrizitätsgesetz), LGBl. Nr. 41/1982, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/1993 außer Kraft.

 

(3) Auf die im Artikel II Z. 1 (§ 3 Abs. 2 Oö. Starkstromwegegesetz 1970 in der Fassung dieses Landesgesetzes) genannten Leitungsanlagen, die vor Inkrafttreten dieses Landesgesetzes bereits bestanden haben, findet dieses Landesgesetz keine Anwendung.

In Kraft seit 19.02.1999 bis 31.12.9999
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