Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten unbeschadet der Bestimmungen des § 25
a) | das Gesetz über die einstweilige Regelung des Elektrizitätswesens in Oberösterreich, LGBl. Nr. 47/1950, und | |||||||||
b) | die mit dem Gesetz LGBl. Nr. 47/1950 wieder in Wirksamkeit gesetzten Rechtsvorschriften außer Kraft, soweit sie die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten zum Inhalt haben. |
0 Kommentare zu § 26 Oö. SSWG 1970