§ 26 Oö. SSWG 1970

Oö. SSWG 1970 - Oö. Starkstromwegegesetz 1970

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 26

Schlußbestimmungen

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig treten unbeschadet der Bestimmungen des § 25

a)

das Gesetz über die einstweilige Regelung des Elektrizitätswesens in Oberösterreich, LGBl. Nr. 47/1950, und

b)

die mit dem Gesetz LGBl. Nr. 47/1950 wieder in Wirksamkeit gesetzten Rechtsvorschriften außer Kraft, soweit sie die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten zum Inhalt haben.

In Kraft seit 26.01.1971 bis 31.12.9999
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