§ 5 Oö. SAV

Oö. SAV - Oö. Schwerarbeitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 5

In-Kraft-Treten

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 28.03.2007 bis 31.12.9999
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