§ 9 Oö. PSGV § 9

Oö. PSGV - Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Behörde im Sinn dieser Verordnung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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