Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
Diese Verordnung enthält nähere Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Pflanzenschutzgeräten und dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, nicht schädlichen Lebewesen und der Umwelt.
In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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