§ 10 Oö. PSGV § 10

Oö. PSGV - Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, sofern im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) § 2 Abs. 3 tritt mit 26. November 2016 in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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